• Die Gebotsübersichten wurden weiterentwickelt. In allen drei Fenstern (vgl. Gebote manuell erfassen, Gebotsübersicht) wird Ihnen jetzt auch der Bestätigungsstatus der jeweiligen Gebote angezeigt. Damit können Sie einerseits Gebote nochmals bestätigen (sei es, weil Ihr Bieter die Bestätigungsmail nicht erhalten hat, oder weil Sie ein Gebot geändert haben); andererseits können Sie damit auch bewusst darauf verzichten, ein Gebot zu bestätigen.
  • Ein Fehler in der Auftragsanzeige wurde behoben: Wenn Sie aus dem Reiter „bezahlt“ ein Objekt öffneten und die Losgebühr änderten, wurden beim Speichern des Objekts die Daten in der Auftragsanzeige nicht entsprechend aktualisiert. Jetzt arbeitet ABS an dieser Stelle fehlerfrei.
  • Die Ausgabe von Berichten wurde weiterentwickelt: Wenn Sie das Ergebnis eines Berichts als Excel-Datei ausgeben, werden Sie nicht mehr danach gefragt, wie Feldtrennzeichen und Absatzmarkierungen maskiert werden sollen. Das macht durchaus Sinn, denn in einer Excel-Datei können ja durchaus Sonderzeichen bzw. mehrzeilige Inhalte enthalten sein.
  • Wenn Sie ein Berichtsergebnis als CSV-Datei ausgeben, können Sie das Feldtrennzeichen jetzt frei wählen. Neben den bereits existierenden Optionen zur Behandlung von Zeichenkonflikten können Sie die Daten jetzt auch dadurch maskieren, dass Inhalte, in denen Feldtrennzeichen, Absatzmarkierungen oder Anführungszeichen vorkommen, in Anführungszeichen eingeschlossen werden (evtl. bereits vorhandene Anführungszeichen werden dabei verdoppelt). Diese Behandlung ist kompatibel mit Excel.
  • ACHTUNG, WICHTIG: Wie erst jetzt aufgefallen ist, hat sich seit etwa Spätsommer 2019 ein Fehler in den Export von Buchhaltungsdaten eingeschlichen! Von dem Fehler sind Sie betroffen, wenn Sie Ihre Buchhaltungsdaten direkt aus ABS zu Ihrem Steuerberater exportieren. Der Fehler betrifft Rechnungen an Kunden in Drittländern, bei denen keine Mehrwertsteuer fakturiert wurde. Fälschlicherweise wurden bei diesen Rechnungen die Erlöse auf Konten verbucht, die für umsatzsteuerpflichtige Rechnungen vorgesehen sind. Es besteht also Handlungsbedarf, um unnötige Umsatzsteuerzahlungen zu vermeiden.
    ABS zeigt Ihnen die betroffenen Rechnungen jetzt an, und zwar über die Menüoption "Zahlungsverkehr -> Buchungen zu Auslandsrechnungen überprüfen". Falls Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte direkt (Tel.: 07668 2004731, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Der Fehler ist inzwischen behoben.
  • An den verschiedensten Stellen in ABS finden Sie Bedienelemente zur Eingabe von Zahlen (z.B. können Sie in der Funktion Zahlungen erfassen mit zweien dieser Bedienelemente einen Belegnummernbereich eingeben). Das Verhalten dieser Bedienelemente wurde flächendeckend geändert: Wenn Sie mit der TAB-Taste zu einem solchen Bedienelement wechseln, wird der komplette Inhalt markiert.
  • Die Funktion "Berichte -> Bericht bearbeiten" wurde weiterentwickelt: In den Reitern "Abrufkriterien", "Datenmerkmale" und "Datenmenge, Sortierung" können Sie die verfügbaren Datenmerkmale in der linken Tabelle wahlweise nach Position und nach Anzeigename sortieren. Um das zu tun, benutzen Sie das Kontextmenü (Sie erreichen es über die rechte Maustaste). Welche Sortierung Sie gewählt haben, merkt sich ABS auf Benutzerebene.
  • Die Objekt-Textbausteine wurden weiterentwickelt. Zu jedem Baustein gibt es jetzt einen zusätzlichen Haken namens „Objekt-Zuordnungen für Künstlerliste speichern“ (der standardmäßig gesetzt ist). Mit diesem Haken können Sie Objekt-Textbausteine, die Daten zu Künstlern enthalten, von solchen Bausteinen abgrenzen, die lediglich häufig vorkommende Formulierungen enthalten.
    ABS merkt sich in den Objektdaten, welchem „Künstler“-Textbaustein das Objekt zuletzt zugeordnet wurde. Kurztext und Langtext des zugeordneten „Künstler“-Textbausteins sind in Berichten über Objekte und Lose verfügbar.
  • Es gibt jetzt ein neues Recht namens „Einstellungen anzeigen“. Ab Werk haben alle Rollen ab einschließlich Erfasser dieses Recht. Mit dem Recht „Einstellungen anzeigen“ kann ein Benutzer die Systemeinstellungen einsehen, aber nicht verändern. Einzige Ausnahmen sind die Textbausteine und Dokumentvorlagen: Durch einen Doppelklick auf den jeweiligen Dateinamen kann die entsprechende Datei geöffnet und editiert werden.
  • Ein weiteres neues Recht namens „Belege stornieren“ wurde eingeführt. Aus Gründen der Abwärtskompatibilität haben ebenfalls alle Rollen ab einschließlich Erfasser dieses Recht; damit ändert sich zunächst am Verhalten von ABS nichts. Es besteht allerdings die Möglichkeit, durch entsprechendes Editieren der Rollen (vgl. Rollen editieren) die Möglichkeit zum Storno einem kleineren Rollenkreis vorzubehalten.
  • Die Funktion Zahlungen erfassen wurde weiterentwickelt: Sie können jetzt die Anzeige auf Belege einschränken, die sich auf einen bestimmten Kunden beziehen.
  • Wenn Sie eine Rechnung stornieren, wird jetzt sowohl die Rechnung als auch der zugehörige Stornobeleg in der Ansicht Zahlungen erfassen als erledigt angezeigt.
  • Wenn Sie die Folgerechtsabgabe zu einem Verkauf ganz oder teilweise auf den Käufer umlegen, dann können Sie jetzt auf den Käuferanteil der Folgerechtsabgabe Mehrwertsteuer berechnen. Ob Sie Mehrwertsteuer in Rechnung stellen oder nicht, können Sie systemweit einstellen (Menüoption "Extras -> Einstellungen", Reiter "Folgerechte"). Außerdem haben Sie diese Einstellung auf Objektebene zur Verfügung, so dass Sie einzelne Objekte abweichend behandeln können.
  • Im Zusammenhang mit dieser Erweiterung hat sich der Reiter "Fibu-Konten" in den Systemeinstellungen verändert: Statt eines Fibu-Kontos für die vereinnahmten Folgerechtsabgaben haben Sie jetzt zwei Kontenkategorien zur Verfügung, eine für eingenommene Folgerechtsabgaben, die Umsatzsteuer enthalten, und eine weitere für Beträge ohne Umsatzsteuer. In beiden Kategorien können Sie abweichende Konten für EU-Verkäufe und Verkäufe in Drittstaaten angeben.
  • Sie können jetzt an Einlieferer aus Drittstaaten bzw. an Einlieferer aus dem EU-Ausland mit gültiger USt-ID Abrechnungen ohne Berechnung der Mehrwertsteuer erstellen. Dazu deaktivieren Sie den Haken "MWSt auf Aufgeld" in den Kundenstammdaten des Einlieferers (vgl. Person anzeigen).
  • Seit dieser Version können Sie die Nachrichten anzeigen, die Sie über ABS an eine Person verschickt haben. Näheres zur neuen Funktionalität finden Sie im Beitrag Nachrichten an eine Person anzeigen.