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Gutschriften mit ausgewiesener Mehrwertsteuer können jetzt auch an Kunden erstellt werden, von denen Ihnen weder Steuernummer noch USt-Identifikationsnummer bekannt sind. ABS gibt in diesem Fall lediglich noch einen Warnhinweis aus, hindert Sie aber nicht grundsätzlich daran, eine solche Gutschrift zu erstellen.
ACHTUNG: Nach unserer Kenntnis sind Gutschriften mit ausgewiesener Mehrwertsteuer nur dann zulässig, wenn Sie nachweisen, dass der Gutschriftempfänger (und nicht Sie selbst) tatsächlich zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt ist; das bedeutet im Ergebnis, dass Sie Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer des Empfängers auf der Gutschrift angeben müssen. Bevor Sie von dieser Praxis abweichen, empfehlen wir Ihnen dringend, Rücksprache mit Ihrem steuerlichen Berater oder Ihrem zuständigen Finanzamt zu nehmen.
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- ABS führt jetzt intern Buch über vergebene Belegnummern. Wenn also beispielsweise eine Rechnung aufgrund eines technischen Problems nicht ausgegeben werden kann, es also im Ergebnis keine Rechnung mit der jeweiligen Rechnungsnummer gibt, dann merkt sich ABS immer noch, dass (und wann) die Belegnummer angefordert wurde, und darüber hinaus den Grund, aus dem das Dokument mit der Belegnummer nicht ausgegeben wurde.
- In diesem Zusammenhang gibt es die neue Menüoption „Zahlungsverkehr -> Dokumentation der Belegnummern“. Hier können Sie die interne Buchführung zu den Belegnummern einsehen.
- Es gibt eine neue Benutzerrolle namens „Verwalter“. Diese Rolle ist für Benutzerinnen und Benutzer gedacht, die mit der Verwaltung eines Auktionshauses zu tun haben, aber nicht für den technischen Betrieb von ABS zuständig sind. „Ab Werk“ kann ein Verwalter fast das Gleiche tun wie ein Administrator; er kann lediglich keine Rollen editieren oder Programm-Updates herunterladen.
- In Betreffzeile und Text des Anschreibens zur Ergebnisinformation für den Auftraggeber versteht ABS jetzt auch den Platzhalter „[kdnr]“ und fügt dort die Kundennummer des Auftraggebers ein.
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- Die Dokumentvorlagen für den Lieferschein zur Auktions- bzw. Ladenverkaufsrechnung verstehen jetzt die folgenden Platzhalter: „[kdnr]“ (Kundennummer des Rechnungsempfängers), „[zuschlagssumme]“ (Zuschlagssumme der Rechnung), „[rechnungsbetragOhneVersand]“ (Rechnungsbetrag ohne Versandkosten) und „[rechnungsbetrag]“ (Rechnungsbetrag inkl. Versandkosten).
- Wenn Sie aus der Anzeige der Rechnungspositionen einen Lieferschein erzeugen, werden stornierte Rechnungspositionen jetzt automatisch ausgefiltert.
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- Die Erweiterung für freie Rechnungen (vgl. Version 2.3.2.8) funktioniert jetzt auch für freie Gutschriften.
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- Auf freien Rechnungen können Sie jetzt den Einzelpreis von Positionen als Bruttopreis erfassen. ABS rechnet bei mehrwertsteuerbehafteten freien Rechnungen den Nettopreis der Position aus dem Produkt von (Brutto-)Einzelpreis und Menge herunter. Auf diese Weise sind alle Werte als Bruttobetrag erreichbar.
- Ein Fehler bei der Abrechnungserstellung wurde behoben: Seit Version 2.3.2.5 konnten die Daten für eine Abrechnung nicht korrekt geladen werden.
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- Zahlreiche kleine Änderungen wurden vorgenommen, die die Stabilität von ABS verbessern sollen.
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