• Gutschriften mit ausgewiesener Mehrwertsteuer können jetzt auch an Kunden erstellt werden, von denen Ihnen weder Steuernummer noch USt-Identifikationsnummer bekannt sind. ABS gibt in diesem Fall lediglich noch einen Warnhinweis aus, hindert Sie aber nicht grundsätzlich daran, eine solche Gutschrift zu erstellen.

    ACHTUNG: Nach unserer Kenntnis sind Gutschriften mit ausgewiesener Mehrwertsteuer nur dann zulässig, wenn Sie nachweisen, dass der Gutschriftempfänger (und nicht Sie selbst) tatsächlich zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt ist; das bedeutet im Ergebnis, dass Sie Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer des Empfängers auf der Gutschrift angeben müssen. Bevor Sie von dieser Praxis abweichen, empfehlen wir Ihnen dringend, Rücksprache mit Ihrem steuerlichen Berater oder Ihrem zuständigen Finanzamt zu nehmen.