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Verwendung
ABS benutzt diesen Textbaustein für die Betreffzeile der Mail, mit der einem Bieter der Erfolg oder Misserfolg seiner schriftlichen oder telefonischen Gebote mitgeteilt wird (vgl. Bieter über den Erfolg ihrer Gebote informieren).
Dieser Textbaustein wird in Textmails verwendet.
Einschränkungen bei der Gestaltung
Dieser Textbaustein sollte nur eine Zeile enthalten.
Verwendbare Platzhalter
Anstelle des Platzhalters... | ...steht im fertigen Dokument: |
[bieternummer] | Die Bieternummer, unter der der Kunde an der Auktion teilgenommen hat |
Siehe auch
Allgemeine Bemerkungen zur Syntax (Textbausteine)
Allgemeines (Arbeiten mit Dokumentvorlagen und Textbausteinen)
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Gestaltungsbeispiel
Einschränkungen bei der Gestaltung
Ihre Dokumentvorlage muss mindestens zwei Tabellen enthalten. Die erste Tabelel wird für diejenigen folgerechtspflichtigen Verkäufe verwendet, bei denen Sie die Kontaktdaten der Einlieferer an die Verwertungsgesellschaft weitergeben und die letzte Tabelle für diejeneigen Verkäufe, bei denen Sie die Folgerechtsabgabe selbst übernehmen (sei es, weil es sich um Eigenware handelt, oder sei es, weil Sie die Folgerechtsabgabe dem Käufer oder Einlieferer in Rechnugn gestellt haben).
Verwendbare Platzhalter
Sie können alle Platzhalter verwenden, die im Beitrag Geschäftspapier beschrieben sind, und darüber hinaus die folgenden:
Dokumentspezifische Platzhalter
Anstelle des Platzhalters... | ...steht im fertigen Dokument: |
[jahr] | Das Jahr, für das Sie die Meldung abgeben |
[fremdgebuehren] | Ein Steuerungsplatzhalter. Wenn es keine Verkäufe gibt, für die Sie die Kontaktdaten der Einlieferer an die Verwertungsgesellschaft weitergeben, wird alles von diesem Platzhalter bis einschließlich zur nächsten Tabelle gelöscht (wenn es den Platzhalter nicht gibt, wird nur die erste Tabelle des Dokuments gelöscht). |
[eigengebuehren] | Ein Steuerungsplatzhalter. Wenn es keine Verkäufe gibt, für die Sie die Folgerechtsabgabe selbst übernehmen, wird alles von diesem Platzhalter bis einschließlich zur nächsten Tabelle gelöscht (wenn es den Platzhalter nicht gibt, wird nur die letzte Tabelle des Dokuments gelöscht). |
Objektspezifische Platzhalter
Anstelle des Platzhalters... | ...steht im fertigen Dokument: |
[artnr] | Die Objektnummer |
[beschreibung] | Die Objektbeschreibung |
[verkaufspreis] | Der Zuschlagspreis |
[einlieferer] | Die Kontaktdaten des Einlieferers (dieser Platzhalter wird nur in der ersten Tabelle des Dokuments verwendet) |
Siehe auch
Meldung über Folgerechte erstellen
Allgemeines (Arbeiten mit Dokumentvorlagen und Textbausteinen)
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Mit der Menüoption "Extras -> Meldung Folgerechte" erstellen Sie ein Word-Dokument mit einer Aufstellung der folgerechtspflichtigen Verkäufe für ein bestimmtes Kalenderjahr. Nach einem Klick auf die Menüoption sehen Sie zunächst das folgende Fenster:
Standardmäßig wird Ihnen hier das vergangene Jahr vorgeschlagen Sie können aber auch eine andere Auswahl treffen. Nach einem Klick auf die Schaltfläche "Speichern" erzeugt ABS die Aufstellung als Word-Dokument und öffnet sie.
Wie Sie Angaben zur Folgerechten in einzelnen Objekten erfassen, erfahren Sie im Beitrag Angaben zum Folgerecht für ein Objekt erfassen. Nähere Informationen zu den allgemeinen Einstellungen für Folgerechte finden Sie im Beitrag Systemeinstellungen: Der Reiter "Folgerechte". Wie Sie das Aussehen Ihrer Meldung verändern können erfahren Sie im Beitrag Meldung Folgerechte (Dokumentvorlagen).
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Um für ein Objekt zu überprüfen, ob es ggf. folgerechtspflichtig ist, und um festzulegen, wie Sie mit der Folgerechtsabgabe umgehen möchten, klicken Sie in der Objektanzeige (vgl. Objektdaten anzeigen) auf den blau hinterlegten Link "Folgerecht"; diesen finden Sie im Objektfenster rechts unten:
Nach Ihrem Klick sehen Sie das folgende Fenster:
Um herauszufinden, ob Ihr Objekt folgerechtspflichtig ist, klicken Sie auf den Link "zur Künstlersuche". ABS öffnet nun die Internetseite, die Sie in den Systemeinstellungen für die Künstlersuche hinterlegt haben - wenn Sie gar keine Angaben gemacht haben, ist das die Künstlersuche der deutschen VG Bild-Kunst. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Objekt folgerechtspflichtig ist, setzen Sie den Haken bei "Für dieses Objekt wird die Folgerechtsabgabe fällig".
Nun entscheiden Sie noch, ob und ggf. wem Sie die Folgerechtsabgabe in Rechnung stellen möchten. Standardmäßig wird Ihnen hier die Einstellungen vorgeschlagen, die Sie in den Systemeinstellungen gewählt haben.
Näheres über die Systemeinstellungen zu Folgerechten erfahren Sie im Beitrag Systemeinstellungen: Der Reiter "Folgerechte". Wie Sie eine Meldung über folgerechtspflichtige Verkäufe für die Verwertungsgesellschaft erzeugen, steht im Beitrag Meldung über Folgerechte erstellen.
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Was sind Folgerechtsabgaben, und was haben sie mit Ihnen zu tun?
Folgerechtsabgaben werden nach §26 des deutschen Urheberrechtsgesetzes fällig, wenn Sie Kunstwerke eines Künstlers verkaufen, der noch lebt oder vor höchstens 70 Jahren verstorben ist und dessen Ansprüche von Ihrer nationalen Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden. In Deutschland ist das die VG Bild-Kunst, in den anderen Mitgliedsstaaten der EU gibt es analoge Gesetze und Verwertungsgesellschaften.
Wenn Sie ein Kunstwerk eingeliefert bekommen, stellen sich also verschiedene Fragen:
- Können überhaupt Folgerechtsabgaben anfallen, wenn Sie das Kunstwerk verkaufen?
- Wer bezahlt diese Abgaben?
Frage 1 ist vergleichsweise leicht zu beantworten, denn die Verwertungsgesellschaften stellen in aller Regel Formulare online zur Verfügung, mit denen Sie feststellen können, ob ein Künstler von der Verwertungsgesellschaft vertreten wird.
Frage 2 beantworten Sie selbst, indem Sie in Ihren Einlieferungs- bzw. Versteigerungsbedingungen festlegen, ob Sie die Folgerechtsabgabe den Einlieferer oder dem Käufer in Rechnung stellen. Schließlich können Sie sich auch dafür entscheiden, keines von beidem zu tun - Sie können auch die Kontaktdaten des Einlieferers der Verwertungsgesellschaft weitergeben, denn dieser schuldet die Folgerechtsabgabe. Dazu ist allerdings zu sagen, dass diese Konstruktion nur greift, wenn Sie in fremdem Namen und auf fremde Rechnung versteigern; und selbst wenn Sie diesen Weg wählen, haften Sie gesamtschuldnerisch für die Folgerechtsabgabe - wenn Ihr Einlieferer also nicht zahlen kann, geht die Folgerechtsabgabe mit Ihnen heim.
Wie geht ABS mit Folgerechtsabgaben um?
ABS unterstützt Sie dabei, folgerechtspflichtige Werke zu identifizieren und die daraus resultierende Kommunikation mit Einlieferern, Käufern und Verwertungsgesellschaften abzuwickeln (vgl. Angaben zum Folgerecht für ein Objekt erfassen, Meldung über Folgerechte erstellen). Die allgemeinen Daten, die ABS dafür benötigt, erfassen Sie in den Systemeinstellungen (Menüoption "Extras -> Einstellungen", Reiter "Folgerechte"):
Zunächst erfassen Sie den Link, unter dem Ihre Verwertungsgesellschaft die Künstlersuche zur Verfügung stellt. Zu diesem Link leitet ABS Sie weiter, wenn Sie für ein Objekt überprüfen möchten, ob Folgerechtsabgaben anfallen können (vgl. Angaben zum Folgerecht für ein Objekt erfassen). Wenn Sie keine anderslautenden Angaben machen, wird hier die URL für die Künstlersuche der deutschen VG Bild-Kunst eingefügt (Stand Januar 2019).
Des weiteren legen Sie fest, ob und wem wie Sie Folgerechtsabgaben weiterberechnen möchten: Dem Einlieferer oder dem Käufer. Sie können sich, wie oben erläutert, auch dafür entscheiden, die Folgerechtsabgaben überhaupt nicht zu vereinnahmen und statt dessen die Kontaktdaten des Einlieferers an die Verwertungsgesellschaft weiterzugeben.
Bei diesen Angaben handelt es sich um Standardwerte; selbstverständlich können Sie sich bei jedem Objekt auch für eine abweichende Behandlung der Folgerechtsabgabe entscheiden.
Schließlich geben Sie hier an, welchem Tarif die Folgerechtsabgabe unterliegt. Standardmäßig setzt ABS hier die Werte ein, die aktuell den Regelungen des §26 des deutschen Urheberrechtsgesetzes entsprechen (Stand Januar 2019). Falls sich Ihr Unternehmen nicht in Deutschland befindet oder der Tarif sich in der Zukunft ändert, können Sie hier die notwendigen Änderungen vornehmen.
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Wenn Sie Ihre Auktionen oder Ihren Freiverkauf auf externen Internetportalen veröffentlicht haben, kann es aus verschiedenen Gründen vorkommen, dass Sie eines oder mehrere davon wieder vom jeweiligen Portal entfernen möchten. Dafür gibt es die Menüoption "Objekt -> extern zurückziehen".
Nach einem Klick auf die Menüoption sehen Sie das folgende Fenster:
Möglicherweise kommt Ihnen dieses Fenster bekannt vor. In der Tat funktioniert es im Wesentlichen so wie im Beitrag Objekte extern veröffentlichen beschrieben - mit einem Unterschied: Die vier Schaltflächen zum Hinzufügen von Objekten finden jeweils auch zugeschlagene, bezahlte, abgerechnete und zurückgegebene Objekte. Falls Sie die Auswahl auf Objekte einschränken möchten, die einen bestimmten Status haben (z.B. zurückgegeben), dann benutzen Sie dafür das Kontextmenü, das Sie in der Objekttabelle über die rechte Maustaste erreichen.
Wenn Sie auf die Schaltfläche "Zurückziehen" klicken und die anschließende Sicherheitsabfrage bestätigen, werden die ausgewählten Objekte von den ausgewählten Portalen entfernt.
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