Wenn Sie Personendaten speichern, um ein Vertrags- oder Auftragsverhältnis abzuwickeln, dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Daten nach einer bestimmten Frist wieder zu löschen. ABS unterstützt Sie dabei mit der Funktion Kundendaten bereinigen. Mit den hier beschriebenen Einstellungen steuern Sie das Verhalten dieses Bereinigungsvorgangs. Klicken Sie dazu auf die Menüoption "Extras -> Einstellungen" und wählen Sie den Reiter "Datenschutz":

Hier stellen Sie ein, nach wieviel Jahren ABS die Informationen über bestimmte Personengruppen löschen soll. Dabei beginnt die Frist jeweils ab dem folgenden Stichtag zu laufen:

  • Für Bieter ab der Gebotsabgabe
  • Für Käufer ab Begleichung der Rechnung (Daten von Kunden, die ihre Rechnung nicht oder nicht vollständig bezahlt haben, bleiben also erhalten)
  • Für Einlieferer ab Beendigung des Auftrags, also bei Abrechnung oder Rückgabe des letzten Objekts
  • Für alle sonstigen Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Daten erfasst wurden

In der obigen Abbildung sehen Sie die Einstellungen für die Löschfristen so, wie sie der Gesetzgeber aktuell (Juli 2018) vorschreibt. Diese Werte sind in ABS voreingestellt.

Schließlich geben Sie an, in welchem Turnus ABS Sie an das Löschen von Daten erinnern soll.

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