Gewährleistung durch Auftraggeber: Neue Warnmeldung

In den Personen- und Auftragsdaten können Sie einstellen, dass bei Verkäufen für den jeweiligen Auftrag bzw. Einlieferer die Auftraggeberdaten auf der Rechnung mit ausgegeben werden. Damit wird ggf. kenntlich gemacht, dass etwaige Gewährleistungsansprüche sich an den Auftraggeber und nicht an das Auktionshaus richten.

Diese Einstellung ist für Industrieversteigerer sinnvoll, für die meisten anderen Versteigerer aber äußerst unerwünscht. Deswegen gibt ABS jetzt eine Warnmeldung aus, wenn der entsprechende Haken gesetzt wird.

Differenzbesteuerung: Fehler bei der Rechnungsausgabe behoben

Wenn Sie Gegenstände differenzbesteuert verkaufen, erzeugt ABS beim Zuschlagspreis eine Fußnote, in der darauf hingewiesen wird, dass der Betrag der Differenzbesteuerung unterliegt. Bisher wurde an dieser Stelle fehlerhafterweise als Rechtsgrundlage der (sinnlose) Text "0" ausgegeben; jetzt gibt ABS richtigerweise, die Rechtsgrundlage aus, die in Ihren ABS-Einstellungen hinterlegt ist.