Möglichkeiten der Provisionsabrechnung wurden erweitert

Bei den Abrechnungen, die Sie Ihren Vermittlern gegenüber erstellen, haben Sie jetzt mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

Status quo

Bisher berechnet sich die Vermittlungsprovision in Prozenten des Zuschlagspreises, auch (nach Zuschlagspreis) gestaffelte Vermittlungsprovisionen sind möglich. Den Prozentsatz bzw. die Staffel der Vermittlungsprovision können Sie systemweit in den Einstellungen, auf Vermittler-, Auftrags- und Objektebene angeben.

Neuerungen

Ab Version 4.0.4.0 kann die Vermittlungsprovision statt aus dem Zuschlagspreis auch aus dem Abgeldbetrag berechnet werden. Welche Berechnungsgrundlage Sie verwenden, können Sie in den Einstellungen (Reiter "Konditionen"), auf Vermittler-, Auftrags- und Objektebene einstellen.

Außerdem können Sie in den Einstellungen (Reiter "Konditionen") einstellen, dass bei differenzbesteuerten Verkäufen die Vermittlungsprovision aus dem jeweiligen Nettobetrag berechnet wird. Konkret bedeutet das, dass aus dem Zuschlagspreis bzw. Abgeldbetrag die Mehrwertsteuer herausgerechnet wird, bevor die Vermittlungsprovision berechnet wird.

Da es jetzt auf einer Provisionsabrechnung unterschiedliche Berechnungsmodi geben kann, wurde auch die Ausgabe verändert, um hier für den Abrechungsempfänger Transparenz zu schaffen. Die Spaltenüberschrift "Zuschlag" lautet jetzt allgemeiner "Basisbetrag"; auch an allen anderen Stellen der Provisionsabrechnung wurde das Wort "Zuschlag" durch "Basisbetrag" ersetzt. Direkt unterhalb jedes einzelnen Betrages erscheint jetzt ein (kleiner gesetzter) Text, der Auskunft über den jeweiligen Berechnungsmodus gibt: "Zuschlagspreis", "Zuschlagspreis (€ 1.000,-) exkl. 19% MWSt", "20% Provision aus € 1.000,- Zuschlagspreis, exkl. 19% MWSt" oder dergleichen.