Ein Fehler bei der Erstellung von Abrechnungen wurde behoben: Wenn Sie eine Abrechnung mit unbezahlten folgerechtspflichtigen Objekten erstellten, wurde die Folgerechtsabgabe dieser Objekte trotzdem im Endbetrag der Abrechnung berücksichtigt. Dadurch ergab sich eine rechnerisch unrichtige Abrechnung

Der Fehler tritt jetzt nicht mehr auf.