Ein selten auftretender Fehler beim Rechnungsstorno wurde behoben: Wenn Sie den Verkauf eines Objekts stornierten, das differenzbesteuert verkauft worden war und dem Einlieferer bereits mit einer Abrechnung abgerechnet worden war, auf der es sowohl differenz- als auch regelbesteuerte Objekte gab, und wenn Sie beim Storno das Szenario "dem Einlieferer in Rechnung stellen" auswählten, wurde (wie gewollt) eine Stornoabrechnung ausgegeben. Das Dokument der Stornoabrechnung war sachlich und rechnerisch korrekt, in der Datenbank wurden jedoch unrichtige Werte für die Mehrwertsteuer aus dem Abgeld gespeichert. In der Folge wurde die Stornoabrechnung fehlerhaft verbucht.

Der Fehler tritt jetzt nicht mehr auf.