Neues Feature: OSS-Sachverhalte verarbeiten

Seit 1.7.2021 sind die Regelungen für den Verkauf von Gütern an Privatkunden im EU-Ausland neu geregelt worden (Stichworte: EU-Digitalpaket, OSS-Verfahren). Von diesen Regelungen könnten Sie z.B. dann betroffen sein, wenn Sie als Kommissionär tätig sind und pro Jahr Objekte für mehr als € 10.000,- regelbesteuert an EU-ausländische Privatkunden verkaufen; oder auch dann, wenn Sie mit dem Verkauf von Eigenware an EU-ausländische Privatkunden die genannte Umsatzschwelle überschreiten. Für nähere Details nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrem steuerlichen Berater.

ABS unterstützt das OSS-Verfahren dadurch, dass Sie in den ABS-Einstellungen im Reiter „Allgemein“ den Haken „MWSt-Ziellandprinzip anwenden“ setzen. Bei umsatzsteuerpflichtigen Kunden können Sie dann auf Auktions- und Ladenverkaufsrechnungen erfassen, wohin die verkaufte Ware geliefert wird, und den jeweiligen ausländischen Umsatzsteuersatz fakturieren.

Um OSS-Sachverhalte an Ihre Buchhaltung zu exportieren, stellt ABS im Reiter „Fibu-Export“ der Einstellungen vier neue Geschäftsvorfälle für OSS-Sachverhalte zur Verfügung. Falls Sie von den neuen Regelungen betroffen sind und Ihren Fibu-Export entsprechend anpassen möchten, sprechen Sie uns bitte an.

Sonstige Neuerungen

  • Ein Fehler wurde beseitigt, der in bestimmten Fällen die Abrechnungsvorschau zu einer Auktion zum Absturz brachte.
  • Ein Fehler beim Export von Auktionsdaten zu Bid4It wurde behoben. Der Fehler verhinderte, dass Bilddateien ordnungsgemäß zum Medienserver hochgeladen werden konnten. Jetzt funktioniert alles wieder wie vorgesehen.