• Die Ausgabe von Berichten wurde weiterentwickelt: Wenn Sie das Ergebnis eines Berichts als Excel-Datei ausgeben, werden Sie nicht mehr danach gefragt, wie Feldtrennzeichen und Absatzmarkierungen maskiert werden sollen. Das macht durchaus Sinn, denn in einer Excel-Datei können ja durchaus Sonderzeichen bzw. mehrzeilige Inhalte enthalten sein.
  • Wenn Sie ein Berichtsergebnis als CSV-Datei ausgeben, können Sie das Feldtrennzeichen jetzt frei wählen. Neben den bereits existierenden Optionen zur Behandlung von Zeichenkonflikten können Sie die Daten jetzt auch dadurch maskieren, dass Inhalte, in denen Feldtrennzeichen, Absatzmarkierungen oder Anführungszeichen vorkommen, in Anführungszeichen eingeschlossen werden (evtl. bereits vorhandene Anführungszeichen werden dabei verdoppelt). Diese Behandlung ist kompatibel mit Excel.
  • ACHTUNG, WICHTIG: Wie erst jetzt aufgefallen ist, hat sich seit etwa Spätsommer 2019 ein Fehler in den Export von Buchhaltungsdaten eingeschlichen! Von dem Fehler sind Sie betroffen, wenn Sie Ihre Buchhaltungsdaten direkt aus ABS zu Ihrem Steuerberater exportieren. Der Fehler betrifft Rechnungen an Kunden in Drittländern, bei denen keine Mehrwertsteuer fakturiert wurde. Fälschlicherweise wurden bei diesen Rechnungen die Erlöse auf Konten verbucht, die für umsatzsteuerpflichtige Rechnungen vorgesehen sind. Es besteht also Handlungsbedarf, um unnötige Umsatzsteuerzahlungen zu vermeiden.
    ABS zeigt Ihnen die betroffenen Rechnungen jetzt an, und zwar über die Menüoption "Zahlungsverkehr -> Buchungen zu Auslandsrechnungen überprüfen". Falls Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte direkt (Tel.: 07668 2004731, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Der Fehler ist inzwischen behoben.