• Wenn Sie die Folgerechtsabgabe zu einem Verkauf ganz oder teilweise auf den Käufer umlegen, dann können Sie jetzt auf den Käuferanteil der Folgerechtsabgabe Mehrwertsteuer berechnen. Ob Sie Mehrwertsteuer in Rechnung stellen oder nicht, können Sie systemweit einstellen (Menüoption "Extras -> Einstellungen", Reiter "Folgerechte"). Außerdem haben Sie diese Einstellung auf Objektebene zur Verfügung, so dass Sie einzelne Objekte abweichend behandeln können.
  • Im Zusammenhang mit dieser Erweiterung hat sich der Reiter "Fibu-Konten" in den Systemeinstellungen verändert: Statt eines Fibu-Kontos für die vereinnahmten Folgerechtsabgaben haben Sie jetzt zwei Kontenkategorien zur Verfügung, eine für eingenommene Folgerechtsabgaben, die Umsatzsteuer enthalten, und eine weitere für Beträge ohne Umsatzsteuer. In beiden Kategorien können Sie abweichende Konten für EU-Verkäufe und Verkäufe in Drittstaaten angeben.
  • Sie können jetzt an Einlieferer aus Drittstaaten bzw. an Einlieferer aus dem EU-Ausland mit gültiger USt-ID Abrechnungen ohne Berechnung der Mehrwertsteuer erstellen. Dazu deaktivieren Sie den Haken "MWSt auf Aufgeld" in den Kundenstammdaten des Einlieferers (vgl. Person anzeigen).