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Wie Sie schon der Versionsnummer entnehmen können, handelt es sich hier um eine ziemlich tiefgreifende Veränderung in ABS: Die Differenzbesteuerung hat Einzug gehalten, und in diesem Zusammenhang haben sich viele Dinge verändert.

Das Wichtigste zuerst: ABS unterscheidet jetzt konsequent, in welcher Rolle Sie als Versteigerer handeln. Wie Sie wissen, können Sie dann, wenn Sie Fremdware versteigern, entweder als Makler handeln (Sie versteigern in fremdem Namen und auf fremde Rechnung) oder als Kommissionär (Versteigerung in eigenem Namen und auf fremde Rechnung). Als Kommissionär haben Sie noch die Möglichkeit, Auf- und Abgelder differenzbesteuert in Rechnung zu stellen.

Nebenbei: Für die Rechtsstellung als Makler wird häufig auch das Wort "Vermittler" benutzt. Da ABS aber unter einem Vermittler schon eine Person versteht, die Sie dafür bezahlen, dass sie Aufträge für Sie akquiriert, benutzen wir im Folgenden konsequent das Wort "Makler", um Begriffsverwirrungen zu vermeiden.

Welche Rolle Sie jeweils einnehmen, kann von Fall zu Fall durchaus unterschiedlich sein. Deswegen können Sie nicht nur in den Systemeinstellungen angeben, ob Sie im Allgemeinen Makler oder Kommissionär sind (vgl. Systemeinstellungen: Der Reiter "Konditionen"), sondern auch auf Personen- bzw. Auftragsebene. Darüber hinaus können Sie auch für eine Auktion einstellen, welche Rolle Sie in ihr einnehmen; wenn Sie das tun, werden abweichende Einstellungen in Einlieferern oder Aufträgen für diese Auktion überschrieben.

Für beide Rollen (Makler und Kommissionär) können Sie jeweils abweichende Konditionen für Aufgeld, Live-Provision, Provision und Losgebühr angeben.
Für Maklergeschäfte gibt es jetzt auch die Möglichkeit, dass Sie diese Gebühren brutto angeben können; die Entscheidung darüber, ob Ihre Gebühren sich jeweils inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer verstehen, treffen Sie in den Systemeinstellungen. Eine weitere Ausdifferenzierung der Frage "brutto oder netto" scheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zweckmäßig zu sein - unserer Meinung nach macht es wenig Sinn, wenn Sie beispielsweise bei einem Auftrag eine Brutto- und bei einem anderen eine Nettoprovision erheben.
Bei Kommissionärsgeschäften können Sie abweichende Konditionen für den Fall der Regel- bzw. der Differenzbesteuerung hinterlegen. Für den Fall der Regelbesteuerung können Sie darüber hinaus angeben, ob auf den Zuschlag der volle oder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz fällig wird.

Im Ergebnis haben Sie für jede Gebührenart jetzt drei Werte zur Verfügung: Für Maklergeschäfte (ob die jeweilige Gebühr sich inklusive oder zuzüglich Mehrwertsteuer versteht, ist eine Systemeinstellung, s.o.), für Kommissionärsgeschäfte mit Regelbesteuerung und für Kommissionärsgeschäfte mit Differenzbesteuerung.

Da Sie bisher bereits Ihre Konditionen auf System-, Kunden-, Auftrags- und Objektebene angeben konnten, haben die Neuerungen in den Gebühren Auswirkungen auf die meisten Eingabeformulare: So können Sie beispielsweise in den Kundendaten nicht mehr nur ein abweichendes Aufgeld hinterlegen, sondern Sie können diese abweichenden Konditionen danach ausdifferenzieren, in welcher Rechtsstellung die jeweiligen Geschäfte zustande kommen und ob dabei die Regel- oder die Differenzbesteuerung zum Einsatz kommt.

Selbstverständlich betrifft die Erweiterung auch das Rechnungs- und Abrechnungswesen. Überall dort, wo Sie differenzbesteuerte Gebühren erheben, wird dieser Umstand auf den jeweiligen Belegen angegeben; entsprechend gibt es auch immer dann einen Hinweis, wenn Gebühren die Mehrwertsteuer bereits enthalten.

 

Abgesehen von dieser großen Neuerung gibt es einige kleinere Änderungen: