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Die E-Rechnung ist da!

Ab Version 5.0.0.0 können Sie aus ABS heraus E-Rechnungen erzeugen. Genauer gesagt erzeugt ABS für Belege mit einem Endbetrag von mehr als € 250,- eine ZUGFeRD-Version, wenn in den Personendaten des Belegempfängers hinterlegt ist, dass E-Rechnungen gewünscht sind.

E-Rechnungen können derzeit für Rechnungen, Gutschriften, Abrechnungen und Provisionsabrechnungen erzeugt werden, außerdem für alle Stornobelege zu den genannten Belegarten. Für Ankaufsbelege und Vorauszahlungen können derzeit noch keine E-Rechnungen erzeugt werden; diese Funktionalität folgt in naher Zukunft.

ABS erzeugt E-Rechnungen nicht selbst, sondern greift dabei auf einen externen Dienstleister zurück. Damit Sie also E-Rechnungen in ABS erzeugen können, brauchen Sie ein Benutzerkonto bei einem der drei nachstehend genannten Dienstleister:

ACHTUNG: Ihr Benutzerkonto muss Ihnen den Zugang zur Programmschnittstelle (API) des jeweiligen Anbieters ermöglichen.

Neue Platzhalter in Dokumentvorlagen

Sonstige Neuerungen

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