Zahlungserfassung wurde weiterentwickelt
Bei Rechnungen, die Versandkosten enthalten, können Sie jetzt beim Erfassen der Zahlungen einen Haken setzen, mit dem die Versandkosten wieder storniert werden. Das ist praktisch, wenn Sie einem Kunden Versandkosten in Rechnung gestellt haben, der Kunde aber trotzdem persönlich abholt.
Falls die Rechnung bereits an die FiBu exportiert wurde, wird intern eine Stornobuchung über die Versandkosten angelegt.
Darüber hinaus können Sie jetzt den Rechnungsempfänger automatisiert per Mail über den Eingang seiner Zahlung informieren.
Näheres zu den Neuerungen in der Zahlungserfassung finden Sie im Beitrag Zahlungen erfassen.
Brexit
Mit dem endgültigen Austritt Großbritanniens aus der EU zum 1.1.2021 haben die britischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (beginnend mit "GB") ihre Gültigkeit verloren. Großbritannien gilt seither für Lieferungen als Drittland. Damit umsatzsteuerfreie Rechnungen an britische Käufer von ABS richtig verbucht werden, ist es notwendig, die evtl. noch in Ihrem System vorhandenen britischen USt-IDs zu löschen.
Beim Programmstart prüft ABS ab, ob noch britische USt-IDs vorhanden sind. Falls ja, bekommen Sie eine entsprechende Meldung auf den Bildschirm. Sie können sich dann für eine der drei folgenden Alternativen entscheiden:
- ABS löscht die britischen USt-IDs automatisch aus Ihrem Datenbestand.
- Sie übergehen den Vorgang; ABS fragt beim nächsten Programmstart wieder nach.
- Sie übergehen den Vorgang endgültig. In diesem Fall sollten Sie britische USt-IDs händisch aus Ihrem Datenbestand löschen.
Über die steuerlichen Auswirkungen des Brexit (z.B. über die Sonderregelungen für Nordirland) informieren Sie sich bitte bei Ihrem steuerlichen Berater.