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Gewährleistung durch Einlieferer kann jetzt auf Rechnungen ausgewiesen werden

In den meisten Fällen haben Sie als Versteigerer ein Interesse daran, dass Ihre Käufer keine Kenntnis von der Identität Ihrer Einlieferer bekommen - denn in der Regel möchten Sie vermeiden, dass Käufer und Einlieferer direkte Geschäfte miteinander machen, da Sie in diesem Fall Ihre Provision verlieren würden. Es gibt aber spezielle Konstellationen, in denen Sie im Gegenteil deutlich auf Ihre Einlieferer hinweisen möchten, z.B. im Fall einer Insolvenzversteigerung. Hier ist es nämlich so, dass Sie als reiner Dienstleister auftreten; nach erfolgter Auktion "packen Sie Ihre Koffer" und überlassen alle nachgelagerten Reklamationen, Gewährleistungsansprüche etc. Ihrem Auftraggeber. Um das tun zu können, müssen Sie auf Ihren Rechnungen dem Käufer den Ansprechpartner mitteilen, an den er sich im Falle einer Reklamation wenden kann.

Dieses Bedürfnis erfüllt ABS, indem es in den Fällen, wo Sie dies wünschen, auf der Bieter- oder Ladenverkaufsrechnung einen entsprechenden Textbaustein einfügt:

Wie bei den meisten anderen Konditionen können Sie auch hier auf mehreren Ebenen entscheiden, ob ein Text zur Gewährleistung des Einlieferers ausgegeben werden soll:

Für Objekte aus dem Eigenbestand wird nie ein Textbaustein eingefügt, denn Sie können nicht einerseits als Versteigerer jede Gewährleistung ausschließen und andererseits als Verkäufer die Gewährleistung übernehmen.

Die Formulierung der Textbausteine können Sie individuell anpassen; Sie finden die Textbausteine in den Systemeinstellungen: Der Reiter "Textbausteine" in der Rubrik "Rechnung".