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Provisionsabrechnungen wurden an die wechselnden Mehrwertsteuersätze angepasst

Ab dieser Version stellen auch die Provisionsabrechnungen konsequent auf das Leistungsdatum ab. Das bedeutet konkret: Der Mehrwertsteuersatz, der ggf. auf die Vermittlungsprovision berechnet wird, richtet sich nach dem Zeitpunkt zu dem das jeweilige Objekt zugeschlagen wurde. Auch beim Export von Provisionsabrechnungen zur Finanzbuchhaltung werden die jeweiligen Leistungsdaten mitgeführt.